Schlagwort-Archive: Erbschaftsteuer

Steuersparmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer

In den Fällen, in denen vom Erwerber Erbschaftsteuer an das Finanzamt zu zahlen ist, stellen Mandanten regelmäßig die Frage, was sie als Abzugsposten in der Erbschaftsteuererklärung steuermindernd geltend machen können. Häufig besteht über den Umfang der Abzugsmöglichkeiten Unkenntnis, obwohl sich gerade hier erhebliche steuerliche Entlastungen erzielen lassen. Einige Ausgaben, die zur Steuerersparnis führen können, habe […]

Brennpunkte der Erbschaftsteuerreform

Zum 1. Januar 2009 hat der Gesetzgeber bekanntlich die Erbschaftssteuer reformiert. Es liegen nun die ersten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz vor. In meinem Beitrag möchte ich Ihnen einige „Brennpunkte“ des neuen Erbschaftsteuerrechts in der gebotenen Kürze darstellen.

Diese Bestattungskosten mindern die Erbschaftsteuer

Die Kosten der Bestattung des Erblassers können bei der Erbschaftsteuer steuermindernd geltend gemacht werden. Sie führen für einen Erben oder auch bei einem Vermächtnisnehmer bei sorgfältiger Dokumentation dazu, dass in erheblichem Umfang steuerwirksame Aufwendungen geltend gemacht werden können. Häufig besteht über den Umfang der Abzugsmöglichkeiten Unkenntnis, obwohl sich gerade hier erhebliche steuerliche Entlastungen erzielen lassen.

BVerfG: Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern ist verfassungswidrig

Eine konsequente Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts: die erbschaftsteuerrechtliche Schlechterstellung der gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfreibetrag verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3  des Grundgesetzes. Die Privilegierung der Ehegatten lässt sich nach klarer Aussage des Verfassungsgerichts nicht allein mit Verweisung auf den besonderen […]

Keine Steuerrückerstattung bei Betriebsaufgabe durch Insolvenz

Eine Unternehmensinsolvenz rechtfertigt nach Ansicht des BFH nicht den Erlass der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen, auch wenn dieser häufig mit einem Verlust von Privatvermögen – insbesondere durch Bürgschaften oder Darlehen – verbunden ist. Ein Erlass der gezahlten Erbschaftsteuer nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG aus sachlichen Gründen kommt nicht in Betracht.