In vielen gesetzlichen Vorschriften schlägt sich der verfassungsrechtliche besondere Schutz der Ehe nieder. Diese besonderen Schutzvorschriften zu Gunsten der Ehe gehen leider zu Lasten der nicht miteinander verheirateten Lebenspartner. Um im Erbfall den überlebenden Partner zu schützen, sind daher einige Besonderheiten zu beachten, wenn man nicht in den „sicheren Hafen der Ehe“ einlaufen will.
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Eine konsequente Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts: die erbschaftsteuerrechtliche Schlechterstellung der gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfreibetrag verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 des Grundgesetzes. Die Privilegierung der Ehegatten lässt sich nach klarer Aussage des Verfassungsgerichts nicht allein mit Verweisung auf den besonderen […]