Bei der Auswahl des besten Experten in Rechtsstreitigkeiten geht der allgemeine Trend zum Fachanwalt bzw. Fachanwältin für den betreffenden Bereich. Bei Rechtsstreitigkeiten nach Todesfällen ist der Fachanwalt für Erbrecht der richtige Ansprechpartner. Aber wobei kann ein Fachanwalt für Erbrecht konkret helfen?
Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Der Anwalt muss 120 Stunden theoretischen Unterrichts sowie den erfolgreichen Abschluss von drei Klausuren à fünf Stunden nachweisen, drei Jahre als Anwalt zugelassen sein und in den letzten drei Jahren vor dem Antrag 80 Fälle im Erbrecht bearbeitet haben.
Die Praxis eines Fachanwalts für Erbrecht zeichnet sich dadurch aus, dass er die rechtlichen Probleme, die im Erbrecht und den anknüpfenden Rechtsgebieten Familienrecht, Steuerrecht und Sozialrecht auftreten können, kennt und löst. Deshalb liegt z.B. ein Großteil meiner Mandate in der vorsorglichen Beratung, z.B. durch den Entwurf von Testamenten unter größtmöglicher Ausnutzung steuerlicher Einsparmöglichkeiten.
Zum Kerngebiet meiner Tätigkeit gehört ebenso die Gestaltung von Übertragungen von Vermögen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, also wenn bereits zu Lebzeiten Immobilien, Unternehmen, Unternehmensteile oder Bankguthaben auf Ehegatten oder Kinder steuergünstig übertragen werden sollen. In der Gestaltung müssen Versorgungsinteressen des Übergebers (z.B. durch Nießbrauchsvorbehalte, Rückforderungsrechte) ebenso berücksichtigt werden wie die Interessen der Kinder.
Es kommt mir als Fachanwalt für Steuerrecht -und damit letztlich auch den Mandanten – zu Gute, dass auch die steuerlichen Fragen mitgeklärt werden können, gegebenenfalls Hand in Hand mit dem Steuerberater des Mandanten. Die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen gehört zum täglichen Geschäft.
Wenn Sie selbst enterbt wurden oder Sie der Ansicht sind, nicht ausreichend am Nachlass teilzuhaben, prüfe ich, ob Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht und wie er betragsmäßig zu beziffern ist. Auf der anderen Seite hilft ein Fachanwalt für Erbrecht natürlich auch Strategien zu entwickeln und durch sachgerechte Gestaltungen umzusetzen, dass nach dem Tod unliebsame Kinder so wenig wie möglich aus dem Nachlass bekommen.
In Zeiten, in denen das selbstbestimmte Leben eine immer größere Rolle spielt, gehört notwendigerweise die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ebenso zum Aufgabenbereich. Die rechtzeitige rechtliche Vorsorge für Alter und Krankheit wird schließlich immer wichtiger.
In den Fällen, in denen nichts geregelt oder ohne vorherige Beratung geregelt worden war, hilft ein Fachanwalt für Erbrecht bei der klassischen Nachlassauseinandersetzung, also bei der – gegebenenfalls gerichtlichen – Durchsetzung von Ansprüchen von Miterben in einer Erbengemeinschaft, ebenso im Erbscheinsverfahren vom Antrag bis zur möglichen gerichtlichen Klärung der Frage, wer bei unklaren Testamenten als Erbe anzusehen ist, aber auch bei der Abwicklung von Nachlässen.
Testamentsvollstreckungen runden den Tätigkeitsbereich ab.