Kategorie-Archive: Nachlassplanung
Im Rahmen Ihrer Nachlassplanung entwickeln wir mit Ihnen zusammen eine Strategie zur Übertragung des Vermögens nach dem Tod auf Ihre Erben oder Begünstigten. Die Nachlassplanung umfasst die Organisation des Vermögens, die Minimierung der Steuerbelastung, die Bestimmung der Erben und Begünstigten, die Absicherung von Angehörigen und die Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Erben.
Unsere effektive Nachlassplanung beinhaltet in der Regel die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags, die Überprüfung und Aktualisierung von Versicherungen, Konten und anderen Vermögenswerten, die Schaffung von Treuhandfonds und Stiftungen und die Berücksichtigung von Steuervorschriften.
Die Planung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse und Ziele aller Beteiligter, wie zum Beispiel die Unterstützung von wohltätigen Zwecken oder die Absicherung von Angehörigen mit besonderen Bedürfnissen.
Eine frühzeitige Nachlassplanung kann dazu beitragen, dass der Übergang des Vermögens reibungsloser verläuft und dass die Erben und Begünstigten angemessen versorgt sind. Es ist uns wichtig, dass Ihre Nachlassplanung regelmäßig überprüft und angepasst wird, um Änderungen in den Lebensumständen oder Gesetzesänderungen zu berücksichtigen.
Eine Schenkung, die man bereut, rückgängig machen! Dieser Wunsch von Mandanten aus der Elterngeneration tritt in unserer Beratungspraxis immer wieder auf. Der Standardfall: Eltern übertragen ein Anwesen auf ihr Kind, später kommt es zu Spannungen zwischen den Eltern und dem Kind (oder Schwiegerkind). Die Eltern würden gerne alles rückgängig machen. Die Rede ist von „grobem […]
Die Rolle des Testamentsvollstreckers ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die mit einer Vielzahl von Pflichten und potenziellen Haftungsrisiken verbunden ist. In diesem Artikel erläutere ich als Fachanwalt für Erbrecht, welche rechtlichen Aspekte Testamentsvollstrecker beachten müssen und wie sie sich als Testamentsvollstrecker vor Haftungsfallen schützen können. Die Rolle des Testamentsvollstreckers Ein Testamentsvollstrecker übernimmt die Verwaltung des Nachlasses […]
Sie sind in das Thema Stiftungen eingetaucht und fragen sich, ob es möglich ist, eine nicht-rechtsfähige Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung umzuwandeln? Diese Frage ist besonders relevant für Stifter und Stiftungsinteressierte, die ihre gemeinnützigen Ziele auf eine nachhaltigere und formalere Weise erreichen möchten. In diesem Blogbeitrag werden wir die Unterschiede zwischen nicht-rechtsfähigen und rechtsfähigen Stiftungen […]
Die Nießbrauchsbestellung an GmbH-Geschäftsanteilen in Form des Vorbehalts-, Zuwendungs- oder Vermächtnisnießbrauchs ist eine facettenreiche Gestaltungsoption mit weitreichenden Vorteilen. Die dahinterliegenden Ziele können äußerst vielschichtig sein, jedoch liegt dem regelmäßig die Absicht zugrunde, Vermögenssubstanz flexibel zuzuweisen und gleichzeitig von den daraus resultierenden Erträgen zu profitieren.
Wenn bei Ihrem Tod Spannungen unter den Erben zu erwarten sind, die Personen mit der Abwicklung und Verteilung Ihres Vermögens überfordert sein könnten oder sich diese Personen untereinander kaum kennen, kann eine Testamentsvollstreckung Hilfe schaffen.
Bei der Planung der Vermögensnachfolge beim Tod von Ehegatten erfreut sich das sog. Berliner Testament weiterhin großer Beliebtheit. Doch neben der Tatsache, dass dadurch Pflichtteilsansprüche der Kinder im ersten Erbfall provoziert werden können, hat das Berliner Testament auch einen erheblichen steuerlichen Nachteil. Welcher das ist, erkläre ich Ihnen gerne in dem nachfolgenden Blogbeitrag.
Wir stellen bei JURE Rechtsanwälte fest, dass bei vielen Mandantinnen und Mandanten in den letzten Tagen und Woche eine große Verunsicherung besteht. Der Gesetzgeber wird zum 1.1.2023 voraussichtlich die Vorschriften zur Bewertung von Immobilien bei Erbschaften und Schenkungen ändern. Die Änderungen im Bewertungsgesetz führen nach ersten Einschätzungen zu höheren Immobilienwerten. Sie sollten jedoch Sorgfalt vor […]
Vielen ist unklar, dass auch nach der Trennung im Erbfall der getrenntlebende Ehegatte weiterhin Erbe des verstorbenen Ehegatten ist es. In der Mehrzahl der Fälle ist dies sicherlich nicht der Wunsch des Verstorbenen. Doch wie kann man verhindern, dass der getrenntlebende Ehegatte noch erben kann? Keine Sorge: es gibt Lösungen!
Gerade in der Weihnachtszeit wird einem bewusst, dass es Menschen gibt, denen es nicht so gut geht wie einem selbst. Viele Mandant*innen wünschen sich daher, in ihrem Erbfall Vermögen an wohltätige Organisationen zu vermachen. Doch was ist dabei zu beachten?