Zum dritten Mal nach 1995 und 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft-und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zu prüfen. Bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts ist zu empfehlen, gegen zwischenzeitlich ergehende Erbschaft bzw. Schenkungsteuerbescheide Einspruch einzulegen.
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Eine konsequente Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts: die erbschaftsteuerrechtliche Schlechterstellung der gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfreibetrag verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 des Grundgesetzes. Die Privilegierung der Ehegatten lässt sich nach klarer Aussage des Verfassungsgerichts nicht allein mit Verweisung auf den besonderen […]