Die Kosten der Bestattung des Erblassers können bei der Erbschaftsteuer steuermindernd geltend gemacht werden. Sie führen für einen Erben oder auch bei einem Vermächtnisnehmer bei sorgfältiger Dokumentation dazu, dass in erheblichem Umfang steuerwirksame Aufwendungen geltend gemacht werden können. Häufig besteht über den Umfang der Abzugsmöglichkeiten Unkenntnis, obwohl sich gerade hier erhebliche steuerliche Entlastungen erzielen lassen.
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