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Nachteile des gemeinsamen Kontos von Ehegatten im Erbfall

Meist unterhalten Ehegatten gemeinschaftliche Konten. Dies kann das laufende Girokonto sein, aber in der Regel sind auch Sparkonten oder Wertpapierdepots auf beide Ehegatten gemeinschaftlich angelegt. Im Erbfall können sich hieraus erhebliche Nachteile ergeben.