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Gutachter- und Anwaltskosten mindern die Erbschaftsteuer

  Zur Vorbereitung der Erbauseinandersetzung ist regelmäßig die Einholung von Gutachten zur Wertfeststellung der Immobilien (oder anderer unbeweglicher Nachlassgegenstände) notwendig, um den Wert des Nachlasses objektiv feststellen zu lassen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9. 12. 2009 (II R 37/08) nunmehr entschieden, dass die hierbei anfallenden Gutachter-, Gerichts und Anwaltskosten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig […]