Die Erbauseinandersetzung ist ein komplexer Prozess, insbesondere wenn Immobilien oder andere unbewegliche Nachlassgegenstände zum Erbe gehören. Um den Wert des Nachlasses objektiv feststellen zu lassen, sind häufig Gutachten erforderlich. Doch welche Kosten können dabei steuerlich abgesetzt werden? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) abzugsfähig sind.
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Nachlassabwicklung Erbschaftsteuer
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