So erstellen Sie ein rechtswirksames Testament

Sie wollen Ihren letzten Willen erstellen? Bevor Sie sich dran machen, Ihr eigenes Testament zu erstellen, sollten Sie viele Vorüberlegungen anstellen. Und die gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten kennen. Wir geben Ihnen im Folgenden Tipps zur Erstellung eines wirksamen Testaments.

Sie können durch Testament oder Erbvertrag die Erbfolge nahezu völlig frei gestalten. Der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge wird ausgeschlossen. Mit der Errichtung eines Testaments können Sie also über die Verteilung Ihres Vermögens unter Beachtung der Vorgaben des Pflichtteilsrechts bestimmen. 

Allerdings sollten Sie beachten, dass Ihr Wille auch – juristisch – klar zum Ausdruck kommt. Ohne Beratung durch Erbrechtsanwälte wird dies nicht möglich sein.

Form des Testaments

Das Testament kann in Form des sog. öffentlichen Testaments oder des privatschriftlichen Testaments errichtet werden. Das öffentliche Testament wird in der Regel so errichtet, dass Sie einem Notar Ihren letzten Willen erklären und der diesen beurkundet. Möglich ist aber auch die sog. privatschriftliche Errichtung eines Testaments durch eine vollständig eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung. Das eigenerrichtete Testament ohne Notar muss von Anfang bis Ende von Ihnen selbst von Hand geschrieben sein. Bei Ehegatten reicht es, wenn einer von Ihnen das Testament von Hand schreibt und der andere Ehegatte unter Hinzusetzung von Ort und Datum mitunterzeichnet.

Ausgezeichnet
Basierend auf 11 Bewertungen
Stephan Weingardt
Stephan Weingardt
30. September, 2021.
Perfekter Anwalt für Erbrecht.
Katja Woll
Katja Woll
13. Februar, 2021.
Patrick D.
Patrick D.
4. Juli, 2020.
Tip top
Ralf Konrad
Ralf Konrad
12. Mai, 2020.
Aufgrund einer Empfehlung aus einer der Focus-Bestenlisten habe ich einen Erst-Beratungstermin mit Herrn Rechtsanwalt Abel vereinbart. Das Problem in der Erbangelegenheit war vielfältig und komplex. Schon beim Erstgespräch mit Herrn Abel hatten wir durch seine Auffassungsvermögen und seine ersten strategischen Ratschläge ein gutes Gefühl. In den folgenden Monaten oder besser Jahren in denen er sich um unsere Erbangelegenheit kümmerte, habe ich meinen Entschluss nie bereut. Nie war ihm ein Aufwand zu viel, er vertrat mit Vehemenz und Ausdauer meine Interessen und durch sachgerechte Argumentation und Recherchen konnten wir zu einem sehr guten Ergebnis kommen. Wir würden uns jederzeit wieder an Ihn wenden und können Ihn auf jeden Fall mit guten Gewissen weiterempfehlen. R.K.
Philine Allard
Philine Allard
14. April, 2020.
Ich kann Herrn Abel nur wärmstens weiterempfehlen. Ich habe mich sehr gut beraten, aber auch wohl gefühlt. Termine und Gespräche mit einem Anwalt waren mir bisher immer unangenehm und es fiel mir manchmal schwer dem "Fachjargon" zu folgen. Herrn Abel gelingt es sehr gut komplizierte Sachverhalte für "Laien" einfach, klar und deutlich zu forumlieren und darzustellen. Er war jederzeit erreichbar und ist flexibel auf persönliche Termine sowie Telefon- und Videokonferenzen eingegangen. Herr Abel hat verschiedene Verfahrensweisen mit möglichen Folgen aufgezeigt, sehr gut beraten und zugleich die Wünsche des Mandanten miteinbezogen. Die Kommunikation verlief stets höchst zu meiner Zufriedenheit und noch darüber hinaus. Ein großes Lob geht auch an das Sekretariat der Kanzlei, welches immer zuvorkommend und freundlich war. Ich bin sehr dankbar für seine Arbeit und Engagement!
Claudia Reidenbach
Claudia Reidenbach
8. April, 2020.
Michael Müller
Michael Müller
2. November, 2019.
Sehr guter Anwalt für Erbrecht. Wir wurden ausführlich beraten. Er nimmt sich Zeit und geht auf alle Fragen ein.
Tobias Wolf
Tobias Wolf
7. März, 2019.
Martin Görg
Martin Görg
6. März, 2019.
Herr Andreas Abel ist ein Netzwerkpartner von mir. Allen meine Mandanten, die juristische Hilfe bei Fragen zu Testamenten, Vollmachten sowie zu Erbschaft- und Schenkungsrecht haben, empfehle ich ausnahmslos ihn aufzusuchen. Das bisherige Feedback meiner Mandanten war ausnahmslos sehr positiv.
Alexander Eich
Alexander Eich
6. März, 2019.

Inhalt des Testaments

Bei der Erstellung eines Testaments stellt Ihnen das Gesetz viele Möglichkeiten zur Verfügung, Anordnungen für den Todesfall zu treffen:

  • Einsetzung von Erben, auch von Vor- und Nacherben
  • Enterbung von Personen
  • Anordnung von Vermächtnissen
  • Auflagen, Bedingungen
  • Anordnungen für die Teilung des Nachlasses
  • Anordnung einer Testamentsvollstreckung

Was gehört nicht in Ihr Testament?

Sie sollten zwingend vermeiden, in Ihrem Testament Ihre Beweggründe für die Verteilung Ihres Vermögens niederzulegen. Warum? Weil es Ansatzpunkte liefern kann, Ihr Testament nach Ihrem Tod anzufechten. Z.B. kann sich Ihr Verhältnis zu den begünstigten oder in Ihrem Testament benachteiligten Personen zwischen Testamentserrichtung und Tod verändert haben. Die jeweiligen Personen könnten daraus ableiten, dass Ihr Testament gar nicht mehr gewollt war, weil Ihre Beweggründe zum Todeszeitpunkt nicht mehr aktuell gewesen wären und dass Sie nur nicht mehr dazugekommen sind, Ihr Testament zu ändern.

Wenn Sie Regelungen für Ihre Beisetzung im Testament treffen wollen, müssen Sie wissen, dass es regelmäßig Wochen, manchmal gar Monate dauert, bis Ihr Testament nach Ihrem Tod vom Gericht eröffnet und zugesandt wird. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie (hoffentlich) schon beerdigt.

Sie erkennen: ein Testament sollte also immer nur nach Beratung oder sogar Erstellung eines rechtswirksamen Entwurfs durch Fachanwälte für Erbrecht erstellt werden.

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Unsere Anwälte können Ihnen weiterhelfen!