Jetzt ist es amtlich. Der St. Ingberter Rechtsanwalt Andreas Abel wurde als einer von zwei Anwälten mit Sitz im Saarland, in die Anwaltsliste des Magazins FOCUS im Erbrecht aufgenommen. Er gehört laut FOCUS damit zu den besten in Deutschland, die Erbrecht als Kernkompetenz angeben.
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Nichts geregelt und jetzt das ! Neben der Trauer um den geliebten Lebenspartner kommt kurz nach dem Tod meist der nächste Schock: verstirbt der Partner einer nicht-ehelichen, kinderlosen Lebensgemeinschaft gibt es kein gesetzliches Erbrecht für den längerlebenden Lebenspartner. Um diesen abzusichern, muss rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung vorgesorgt werden, sonst erben die nächsten Verwandte (Eltern, […]
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Wir wurden in der vergangenen Woche vom FOCUS-Magazin informiert, dass Rechtsanwalt Andreas Abel (39) als Erbrechtsspezialist in die am 15.10.2013 erscheinende „FOCUS-Liste der 500 TopAnwälte Deutschlands“ aufgenommen wurde.
Wie zu befürchten war hat der Gesetzgeber eine Gestaltungsmöglichkeit im Erbschaftssteuerrecht abgeschafft, die bislang eine Erbschaftssteuerersparnis von 100 % möglich machte. Das Aus für das Sparmodell „Cash“-GmbH ist beschlossene Sache.
„Im Gesetz ist doch für den Erbfall alles geregelt ! Oder ?“ Könnte man meinen. Allerdings führt die gesetzliche Erbfolge nicht selten zu Folgen, die dem Verstorbenen gar nicht bewusst waren. Der Nachlass kann erheblich geschmälert werden, wenn die Erben sich infolgedessen jahrelang um das Erbe streiten müssen. Es gilt im Erbrecht das Gleiche wie […]
In unserer Beratungspraxis tritt häufig die Frage auf, ob man unliebsame Kinder von der Erbfolge ausschließen kann. Die Antwort lautet regelmäßig „Ja und nein !“ Die rechtliche Enterbung ist möglich, allerdings verbleibt dem Kind regelmäßig eine wirtschaftliche Teilhabe am Nachlass – nämlich in Form des Pflichtteilsanspruchs. Die Enterbung eines Kindes ist relativ einfach zu realisieren. […]
(Zunächst) fast unbemerkt ist zum 1. Januar 2013 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die eine Kürzung des Elterngeldes zur Folge hat, welche abhängig vom Einkommen zu Einbußen von über 100 € über den Bezugszeitraum führen kann. Darüberhinaus wurden die Möglichkeiten zum Wechsel in eine günstigere Lohnsteuerklasse erschwert.
Der Justizminister-Rat der EU hat im Sommer 2012 eine Verordnung zur Angleichung des EU-Erbrechts verabschiedet. Mit der Verordnung sollen Testamente und Erbfälle mit Auslandsbezug zukünftig besser geregelt werden – also solche, bei denen der Erblasser Bezug zu mehr als einem Staat hat. Sie ist auf Erbfälle, die ab dem 17. August 2015 eintreten, anwendbar.