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Erbschaftsteuer verfassungswidrig – was ist jetzt zu tun?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner langerwarteten Entscheidung vom 17. Dezember 2014 das Erbschaftsteuergesetz in der bestehenden Form in einzelnen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat nunmehr Zeit bis zum 30.6.2016 ein verfassungsgemäßes Erbschaftsteuergesetz zu verabschieden. Welche Folgen sich aus der Entscheidung ergeben, beleuchtet der nachfolgende Beitrag.

Auf ein Neues: Erbschaftsteuer verfassungswidrig ?

Zum dritten Mal nach 1995 und 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft-und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zu prüfen. Bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts ist zu empfehlen, gegen zwischenzeitlich ergehende Erbschaft bzw. Schenkungsteuerbescheide Einspruch einzulegen.