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Wie kann ich mein Testament ändern?

Häufig ändern sich die Lebensumstände im Leben eines Menschen so nachhaltig, dass der Inhalt bereits errichteter Testamente sich heute als falsch oder als nicht mehr gewollt darstellen. Was ist dann zu tun?

Ab 2015 ändert sich das Erbrecht bei Auslandsbezug

Der Justizminister-Rat der EU hat im Sommer 2012 eine Verordnung zur Angleichung des EU-Erbrechts verabschiedet. Mit der Verordnung sollen Testamente und Erbfälle mit Auslandsbezug zukünftig besser geregelt werden – also solche, bei denen der Erblasser Bezug zu mehr als einem Staat hat. Sie ist auf Erbfälle, die ab dem 17. August 2015 eintreten, anwendbar.