Der im Erbfall bestehende und auch durch das Grundgesetz geschützte Anspruch der Kinder auf einen Pflichtteil kann nur unter sehr engen Voraussetzungen wirksam ausgeschlossen werden (§ 2333 BGB). Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dies nochmals bekräftigt (Urteil vom 29.10.2013, 15 U 61/12).
Wenn die eigenen Eltern ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können, weil sie etwa im Pflegeheim sind und die Rente nicht für die Kosten ausreicht stellt sich für die erwachsenen Kinder die Frage, ob und inwieweit sie verpflichtet sind, ihren Eltern Unterhalt zu zahlen.
Die Erben stehen fest, trotzdem können sie nicht sofort über die Bankkonten des Erblassers verfügen, weil die Bank oder Sparkasse Probleme macht. Das muss nicht sein. Mit den richtigen Vorsorgemaßnahmen kann der Erblasser dies verhindern.
Unruhige Zeiten für Steuersünder in Deutschland: Prominente Fälle und der fortdauernde Ankauf von Daten-CD’s durch den Staat treiben in den letzten Wochen so manchem Inhaber eines Schwarzgeldkontos die Schweißperlen auf die Stirn. Doch was kann ein Erbe machen, wenn er feststellt, dass sich im Nachlass Schwarzgeld befindet, weil der Erblasser die Einkünfte zu seinen Lebzeiten […]
Den Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nachlassregelung sind normalerweise nur wenig Grenzen gesetzt. Was aber die formellen Anforderungen an ein handschriftliches Testament anbelangt, sind Gesetz und Rechtsprechung sehr streng, wie folgende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 11.02.2013 zeigt:
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Nichts geregelt und jetzt das ! Neben der Trauer um den geliebten Lebenspartner kommt kurz nach dem Tod meist der nächste Schock: verstirbt der Partner einer nicht-ehelichen, kinderlosen Lebensgemeinschaft gibt es kein gesetzliches Erbrecht für den längerlebenden Lebenspartner. Um diesen abzusichern, muss rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung vorgesorgt werden, sonst erben die nächsten Verwandte (Eltern, […]
Immer wieder wird die berechtigte Frage an mich herangetragen, warum man überhaupt ein Testament errichten soll. Schließlich sieht doch das BGB erbrechtliche Regelungen für den Tod eines Menschen vor. Leider führt jedoch die gesetzliche Regelung nicht selten zu ungewollten, verblüffenden Ergebnissen. Will man von den gesetzlichen Regelungen abweichen, muss man eigenständig aktiv werden und ein […]