Es kommt immer wieder vor, dass pflegebedürftige Personen ihren Angehörigen oder Freunden, die sie pflegen oder betreuen, Geldleistungen zukommen lassen. Dabei stellt sich die Frage, wie diese Zahlungen steuerlich einzuordnen sind. Die Zahlungen können sich sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Schenkungsteuer auswirken.
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