Allgemein
Exhumierung zur Vaterschaftsfeststellung
Der BGH hat entschieden, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht eines Verstorbenen bei einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen DNA-Untersuchung im Zuge einer Exhumierung regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurücktritt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn ausreichende Anhaltspunkte für eine mögliche Vaterschaft vorliegen. diese Rechtsprechung hat natürlich auch Bedeutung im Erbrecht, da dort bekanntlich Abkömmlinge zu den gesetzlichen Erben gehören. (mehr …)