Erbschaftsteuer Steuerrecht
Warum nicht verheiratete Lebenspartner ein Testament errichten sollten

Rechtsanwalt Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht
In vielen gesetzlichen Vorschriften schlägt sich der verfassungsrechtliche besondere Schutz der Ehe nieder. Diese besonderen Schutzvorschriften zu Gunsten der Ehe gehen leider zu Lasten der nicht miteinander verheirateten Lebenspartner. Um im Erbfall den überlebenden Partner zu schützen, sind daher einige Besonderheiten zu beachten, wenn man nicht in den „sicheren Hafen der Ehe“ einlaufen will.