Die Ausnutzung eines persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses bei Errichtung von Verfügungen von Todes wegen stellt ein großes praktisches Problem dar. Gerade bei Personen, die unter gesetzlicher Betreuung durch Familienfremde stehen und möglicherweise alleinstehend sind, kommt es nicht selten zu Testamenten, in denen die Betreuerin/der Betreuer oder deren Hilfspersonen zum Erben eingesetzt wurden. Ob in solchen Fällen das Testament […]
Kategorie Archiv: Rechtsprechung
Die Bestimmung eines Erblassers nach der die „Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen“ soll ist keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem „Berliner Testament“ verbunden hat. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 22.07.2014.