Wie zu befürchten war hat der Gesetzgeber eine Gestaltungsmöglichkeit im Erbschaftssteuerrecht abgeschafft, die bislang eine Erbschaftssteuerersparnis von 100 % möglich machte. Das Aus für das Sparmodell „Cash“-GmbH ist beschlossene Sache.
Autor-Archive: RA Andreas Abel
„Im Gesetz ist doch für den Erbfall alles geregelt ! Oder ?“ Könnte man meinen. Allerdings führt die gesetzliche Erbfolge nicht selten zu Folgen, die dem Verstorbenen gar nicht bewusst waren. Der Nachlass kann erheblich geschmälert werden, wenn die Erben sich infolgedessen jahrelang um das Erbe streiten müssen. Es gilt im Erbrecht das Gleiche wie […]
In unserer Beratungspraxis tritt häufig die Frage auf, ob man unliebsame Kinder von der Erbfolge ausschließen kann. Die Antwort lautet regelmäßig „Ja und nein !“ Die rechtliche Enterbung ist möglich, allerdings verbleibt dem Kind regelmäßig eine wirtschaftliche Teilhabe am Nachlass – nämlich in Form des Pflichtteilsanspruchs. Die Enterbung eines Kindes ist relativ einfach zu realisieren. […]
(Zunächst) fast unbemerkt ist zum 1. Januar 2013 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die eine Kürzung des Elterngeldes zur Folge hat, welche abhängig vom Einkommen zu Einbußen von über 100 € über den Bezugszeitraum führen kann. Darüberhinaus wurden die Möglichkeiten zum Wechsel in eine günstigere Lohnsteuerklasse erschwert.
Der Justizminister-Rat der EU hat im Sommer 2012 eine Verordnung zur Angleichung des EU-Erbrechts verabschiedet. Mit der Verordnung sollen Testamente und Erbfälle mit Auslandsbezug zukünftig besser geregelt werden – also solche, bei denen der Erblasser Bezug zu mehr als einem Staat hat. Sie ist auf Erbfälle, die ab dem 17. August 2015 eintreten, anwendbar.
Zum dritten Mal nach 1995 und 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft-und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zu prüfen. Bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts ist zu empfehlen, gegen zwischenzeitlich ergehende Erbschaft bzw. Schenkungsteuerbescheide Einspruch einzulegen.
In vielen gesetzlichen Vorschriften schlägt sich der verfassungsrechtliche besondere Schutz der Ehe nieder. Diese besonderen Schutzvorschriften zu Gunsten der Ehe gehen leider zu Lasten der nicht miteinander verheirateten Lebenspartner. Um im Erbfall den überlebenden Partner zu schützen, sind daher einige Besonderheiten zu beachten, wenn man nicht in den „sicheren Hafen der Ehe“ einlaufen will.
Wer für seinen Tod Regelungen in einem letzten Willen treffen will, muss testierfähig sein. So schreibt es das Gesetz vor. Doch ab wann ist man testierfähig und vor allem: bis wann ? Insbesondere im hohen Alter oder bei krankhafter Störung der Geistestätigkeit erlangt diese Frage besondere Bedeutung.
In einer globalisierten Welt machen auch Erbfälle nicht mehr an der Grenze halt. Immer mehr Deutsche besitzen ausländisches Vermögen (z.B. eine Finca in Spanien) beziehungsweise haben ihren Lebensmittelpunkt aus steuerlichen Gründen vollständig ins Ausland (beispielsweise nach Frankreich) verlagert. Man hört auch hin und wieder von Schweizer Bankkonten. Hieraus ergeben sich im Todesfall viele Probleme aus […]
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wer nach Ihrem Tod ihren Digitalen Nachlass verwaltet bzw. verwalten darf? Sicherlich nicht.