Autor-Archive: RA Andreas Abel

Pflegebedarf bei den über 75-Jährigen liegt im Saarland bei 24 Prozent

Aus dem jüngst veröffentlichten  Pflegereport der Krankenkasse Barmer GEK für das Jahr 2010 geht hervor, dass mehr als jeder Dritte heute im Lauf seines Lebens statistisch gesehen mit einer Demenz rechnen muss. Ein deutlicher Hinweis, dass man sich rechtzeitig mit den Themen „Vorsorgevollmacht“ und „Patientenverfügung“ bzw. „Sozialhilferegress“ beschäftigen sollte.

RA Andreas Abel begleitete Vereinsfusion in St. Ingbert als rechtlicher Berater

Die Saarbrücker Zeitung berichtet in der heutigen Ausgabe über die Vereinsfusion der Vereine „Schwimmverein St. Ingbert 1911 e.V.“ und „Wasserfreunde St. Ingbert e.V.“ zum neuen Verein „Schwimmfreunde St. Ingbert 1911 e.V.“. Die Fusion wurde rechtlich von Rechtsanwalt Andreas Abel begleitet.

Gutachter- und Anwaltskosten mindern die Erbschaftsteuer

  Zur Vorbereitung der Erbauseinandersetzung ist regelmäßig die Einholung von Gutachten zur Wertfeststellung der Immobilien (oder anderer unbeweglicher Nachlassgegenstände) notwendig, um den Wert des Nachlasses objektiv feststellen zu lassen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9. 12. 2009 (II R 37/08) nunmehr entschieden, dass die hierbei anfallenden Gutachter-, Gerichts und Anwaltskosten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig […]

BVerfG: Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern ist verfassungswidrig

Eine konsequente Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts: die erbschaftsteuerrechtliche Schlechterstellung der gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfreibetrag verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3  des Grundgesetzes. Die Privilegierung der Ehegatten lässt sich nach klarer Aussage des Verfassungsgerichts nicht allein mit Verweisung auf den besonderen […]

EU will grenzüberschreitende Erbfälle besser regeln

Der Justizminister-Rat der EU hat am 4.6.2010 politische Leitlinien zur weiteren Beratung über den Verordnungsvorschlag zur Angleichung des EU-Erbrechts und des europäischen Nachlasszeugnisses verabschiedet. Damit ist eine weitere Hürde zur Verabschiedung der geplanten EU-Erbrechtsverordnung genommen.

Keine Steuerrückerstattung bei Betriebsaufgabe durch Insolvenz

Eine Unternehmensinsolvenz rechtfertigt nach Ansicht des BFH nicht den Erlass der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen, auch wenn dieser häufig mit einem Verlust von Privatvermögen – insbesondere durch Bürgschaften oder Darlehen – verbunden ist. Ein Erlass der gezahlten Erbschaftsteuer nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG aus sachlichen Gründen kommt nicht in Betracht.