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Die vorweggenommene Erbfolge – Teil 1: die selbstbewohnte Immobilie

Ein Großteil unserer Mandate zielt darauf ab, den Wunsch der Mandanten zu erfüllen, bereits zu deren Lebzeiten Vermögen auf Personen zu übertragen, die ansonsten erst im Erbfall bedacht würden. Man spricht insoweit von einer vorweggenommenen Erbfolge. Die Beweggründe für lebzeitige Vermögensübertragungen sind vielfältig. Wichtige rechtliche Punkte sind bei der Gestaltung jedoch zu beachten.